ET-Chat gekauft oder gemietet - Wissenswertes über dessen Lizenzbedingungen

Letzte Aktualisierung vor 6 Stunden
KrelliKrelliSeiten Administrator Seiten Administrator
Veröffentlicht am vor 2 Tagen
Der originale ET‑Chat steht unter der Creative Commons Public License „Namensnennung – Nicht‑kommerziell 2.0“ (CC BY‑NC 2.0).

Was bedeutet das konkret?
1. Die Lizenz ist eindeutig nicht‑kommerziell
Die CC BY‑NC 2.0 erlaubt:
  • Nutzung
  • Veränderung
  • Weitergabe
…aber ausschließlich für nicht‑kommerzielle Zwecke.

2. Jede Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist verboten
Das umfasst:
  • Verkauf des Originalcodes
  • Verkauf modifizierter Versionen
  • Verkauf von Erweiterungen, die auf dem Original basieren
  • Verkauf von „All‑In“-Versionen, die ET‑Chat enthalten
  • Verkauf von Modulen, die ET‑Chat‑Funktionen nutzen

3. ET‑Chat hat keine API oder modulare Architektur
Da ET‑Chat laut Dokumentation und Codebasis keine offizielle Erweiterungsschnittstelle besitzt, sind alle Module technisch gezwungen:
  • internen Code zu verwenden
  • interne Funktionen aufzurufen
  • interne Klassen zu erweitern
Damit sind sie automatisch derivative works.

4. Derivative works übernehmen IMMER die Lizenz des Originals
Das bedeutet:
Alle Erweiterungen, die auf ET‑Chat basieren, stehen ebenfalls unter CC BY‑NC 2.0 und dürfen daher nicht kommerziell vertrieben werden.

Fazit
Der originale ET‑Chat ist nicht‑kommerziell lizenziert.
Alle Erweiterungen, die auf dem Originalcode aufbauen, sind rechtlich an diese Lizenz gebunden und dürfen nicht verkauft werden.

Da es immer mehr Anbieter gibt, die den Et-Chat (in der Regel in modifizierter Form) vermieten oder verkaufen, eine weitere Klarstellung:

1. Dürfen derivative works kostenpflichtig vermietet werden?
Nein.
Unter der Creative‑Commons‑Lizenz CC BY‑NC 2.0 ist jede Form kommerzieller Nutzung verboten.

Das umfasst ausdrücklich:
  • Verkauf
  • Vermietung
  • Leasing
  • Lizenzierung gegen Entgelt
  • Abonnements
  • Paywall‑Zugang
  • „Premium‑Versionen“
  • Hosting gegen Bezahlung, wenn der Wert im lizenzierten Werk liegt

Die CC‑Lizenz definiert „kommerziell“ sehr breit:
Kommerziell ist jede Nutzung, die primär auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung abzielt.

Damit ist klar:
➡️ Auch das Vermieten oder Bereitstellen gegen Entgelt ist kommerzielle Nutzung und daher verboten.
Es spielt keine Rolle, ob:
  • der Code verkauft wird
  • der Zugang verkauft wird
  • der Dienst verkauft wird
  • das Produkt „nur gemietet“ wird
Sobald Geld fließt → Verstoß gegen die Lizenz.

2. Fallen erstellte Erweiterungen unter eigenes Urheberrecht?
Ja – aber nur der Teil, den der Entwickler selbst geschaffen hat.
Das Urheberrecht entsteht automatisch an jedem selbst geschriebenen Code.

ABER:
➡️ Das eigene Urheberrecht ändert nichts an der Lizenzbindung.
➡️ Der Entwickler darf sein Werk nicht unter eine Lizenz stellen, die mit CC BY‑NC 2.0 unvereinbar ist.
Das bedeutet:
  • Der Entwickler besitzt zwar Urheberrechte an seinem eigenen Code
  • Aber er darf diesen Code nicht kommerziell verwerten, wenn er technisch vom ET‑Chat abhängt
  • Und er darf ihn nicht unter eine kommerzielle Lizenz stellen, wenn er ET‑Chat‑Code nutzt oder voraussetzt
Warum?
Weil:
Sobald ein Werk technisch oder funktional vom Original abhängig ist, ist es ein derivative work.
Und derivative works müssen die Lizenz des Originals übernehmen.

3. Was bedeutet das in der Praxis?
A. Erweiterungen, die ET‑Chat‑Code nutzen → derivative works → NICHT kommerziell nutzbar
Beispiele:
  • Module, die interne Funktionen aufrufen
  • Erweiterungen, die Originaldateien einbinden
  • PHP‑8‑Fixes
  • neue Features, die in den Chat integriert werden
  • Themes, die Original‑Templates erweitern
  • alles, was ohne ET‑Chat nicht lauffähig wäre
Diese Werke:
  • stehen automatisch unter CC BY‑NC 2.0
  • dürfen nicht verkauft werden
  • dürfen nicht vermietet werden
  • dürfen nicht als „Premium‑Addons“ angeboten werden
  • dürfen nicht als SaaS‑Dienst gegen Geld bereitgestellt werden

B. Erweiterungen, die komplett unabhängig sind → eigenes Urheberrecht → kommerziell möglich
Das wäre nur erlaubt, wenn:
  • kein ET‑Chat‑Code enthalten ist
  • keine ET‑Chat‑Funktionen genutzt werden
  • keine ET‑Chat‑Strukturen vorausgesetzt werden
  • das Werk auch ohne ET‑Chat lauffähig wäre
Da ET‑Chat keine API besitzt, ist echte Unabhängigkeit praktisch ausgeschlossen.

4. Fazit
➡️ Derivative works dürfen NICHT verkauft, vermietet oder kommerziell genutzt werden.
➡️ Eigene Erweiterungen fallen zwar unter eigenes Urheberrecht, bleiben aber lizenzgebunden, wenn sie ET‑Chat‑Code nutzen.
➡️ Die CC BY‑NC 2.0 verbietet jede Form der Monetarisierung, auch indirekt.
Damit ist jeder Versuch, ET‑Chat‑basierte Module, Fixes oder Erweiterungen zu verkaufen oder zu vermieten, klar lizenzwidrig.

Kommen wir zu den Anbietern, die den ET-Chat ganz oder teilweise verschlüsseln, um z.B. eine "Lizenzprüfung/Freischaltung" umzusetzen:
1. Darf ET‑Chat‑basierter Code verschlüsselt werden?
➡️ Nein. Das ist nicht erlaubt.
Der Grund ist einfach und eindeutig:
Die CC BY‑NC 2.0 verlangt zwingend, dass abgeleitete Werke frei zugänglich, lesbar und überprüfbar bleiben.
Eine Verschlüsselung (IonCube, ZendGuard, Obfuscation usw.) würde:
  • den Quellcode unzugänglich machen
  • die Weitergabe und Bearbeitung verhindern
  • die Lizenzbedingungen verletzen
Damit ist jede Form von Code‑Verschlüsselung unvereinbar mit der Lizenz.

2. Warum ist Verschlüsselung verboten?
Creative‑Commons‑Lizenzen – insbesondere die NC‑Varianten – basieren auf zwei Grundprinzipien:

A. Transparenzpflicht
Der Quellcode muss für andere Nutzer:
  • lesbar
  • veränderbar
  • überprüfbar
sein.

B. Keine Einschränkung der Nutzungsrechte
Du darfst anderen nicht verbieten, das Werk:
  • zu studieren
  • zu verändern
  • weiterzugeben
Eine Verschlüsselung würde genau das tun.
Damit ist sie lizenzwidrig.

3. Gilt das auch, wenn eigene Modifikationen enthalten sind?
➡️ Ja. Auch dann ist Verschlüsselung verboten.
Selbst wenn du:
  • 10 %
  • 50 %
  • 90 %
eigenen Code geschrieben hast:
Sobald dein Werk technisch vom ET‑Chat‑Original abhängt, ist es ein derivative work.
Und derivative works:
  • müssen die Lizenz übernehmen
  • dürfen nicht verschlüsselt werden
  • dürfen nicht kommerziell genutzt werden
  • dürfen nicht in ihrer Offenheit eingeschränkt werden

Dein eigener Code bleibt zwar urheberrechtlich dir zugeordnet,
aber du darfst ihn nicht in einer Weise schützen, die die Lizenz des Originals verletzt.
LayzeeLayzeeAdministrator Administrator
Veröffentlicht am vor 23 Stunden
Erst einmal vielen Dank für diese wieder mal sehr ausführliche Aufklärung.
Leider wird nur auch die ausufernste Aufklärung weder ein "Umdenken" herbeiführen, noch werden die Leute, die aus der Arbeit Anderer Kapital zu schlagen versuchen, hierdurch weniger.

Die Erfahrungen auch und vor Allem im Bereich PHP-Fusion zeigen leider, dass Leute, die so etwas tun, kaum etwas bis gar nicht zu befürchten haben, da sich sowohl bei PHP-Fusion als auch beim ET-Chat schon seit Jahren kein Mensch (mehr) darum kümmert. Und selbst WENN der Entwickler mal reagiert, ist das Schlimmste, was passiert, dass man die verwendeten bze kommerziell betriebenen Seiten bzw Teilseiten vom Netz nehmen muss. Wo kein Kläger, da kein Richter.
KrelliKrelliSeiten Administrator Seiten Administrator
Veröffentlicht am vor 14 Stunden
Moin Layzee,
ich denke ganz so einfach ist es nicht. "Wo kein Kläger, da kein Richter" ist trotzdem ein ganz schmaler Grat, denn nicht nur der Original-Entwickler kann seine Rechte geltend machen. Jeder Mitbewerber am Markt hat die Möglichkeit, kostenpflichtige anwaltliche Abmahnungen mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen zu veranlassen. Da der Rechtsverstoß einwandfrei belegbar ist, kommt ein Abgemahnter aus dieser Sache auch nicht heraus.
Schließlich wird durch solche Geschäfte der Markt unfair verschoben. Zu Viele meinen, sie könnten sich die Arbeit Anderer zu Eigen machen, hier und dort modifizieren und wirklich mit jedem Mist versuchen Geld zu verdienen. Das verschafft einen unlauteren Marktvorteil gegenüber "ehrlichen" Anbietern und kann deshalb sehr teuer werden.

Wenn man berücksichtigt, dass der ET-Chat mitunter für über 130 Euro zum Kauf, alternativ im monatlichen Abo zur Miete, vertrieben wird, welche Umsätze damit generiert werden und welche vergleichsweise geringe Eigenleistung dafür notwendig war, sollte solchen Schmarotzern und Abzockern wirklich das Handwerk gelegt werden.
Ich sags ganz offen: Ich wäre jederzeit in der Lage, meine Kasse aufzufüllen indem ich Anbieter abmahne, die den Chat kommerziell vermarkten. Jeder Andere könnte das ebenso wie ich. Diese Unsicherheit wäre mir aus Sicht eines ET-Chat-Vermarkters zu hoch.

Worüber ich mit meinem Beitrag aber ebenfalls informiert habe ist die Tatsache, dass die Original-Lizenz des ET-Chats sich auf alle Modifikationen, Erweiterungen, Themes usw. vererbt. Das Weitergeben dieser Entwicklungen darf nicht eingeschränkt werden. Jeder Kunde, der im Besitz solcher Modifikationen ist, kann damit machen was er will und diese frei weitergeben (aber wie gesagt dafür kein Geld verlangen).

Damit will ich aber nicht diejenigen angreifen, die Hilfe und Modifikationen für den ET-Chat für die Allgemeinheit kostenfrei anbieten. Es sind wirklich ein paar gute dabei. Ich bin auch dafür, deren Urheberrecht zu bewahren, indem sie z.B. namentlich genannt werden müssen. Wenn Entwickler aber Geld verdienen möchten, müssen sie sich anderen Projekten widmen. Mit dem ET-Chat ist es eben nicht möglich.
LayzeeLayzeeAdministrator Administrator
Veröffentlicht am vor 6 Stunden
Ich denke ich habe durchaus verstanden, was du mit deinem Beitrag transportieren wolltest.
Ich habe im Bereich PHP-Fusion über viele JAHRE versucht, Aufklärungsarbeit zu leisten und die Leute zu einem Umdenken zu bewegen.
Das Ergebnis kennst du. Ich habe alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die Lizen(en) zu erklären, habe sie sogar komplett ins Deutsche übersetzt und Konsequenzen angekündigt. Ich habe viel Gegenwind erfahren unter Anderem auch immer wieder Dinge wie "Was geht DICH das eigentlich an?".

Basierend auf diesen, solchen und ähnlchen Erfahrungen bin ich inzwischen zu der Überzeugung gelangt, dass eigentlich nicht die Leute das Problem sind sondern die Lizenzen.
Sie sind nicht nur nicht selten völlig unverständlich in "Anwaltssprache" verfasst, sondern stehen der Weiterentwicklung der unter ihr veröffentlichten Software tatsächlich auch gerne mal im Weg.

In meinen Augen liegt eher hierin die Lösung als in Ermahnungen oder rechtlichen Verfolgung von Verstössen, zb durch eine Art "Tantiemen"-Prinzip oder Ähnliches.
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